Auf der Suche nach dem richtigen Umgang mit KI: Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) verabschiedet Richtlinie

Es ist ein ehrenwertes Anliegen des DRPR, PR-Schaffenden verbindliche Regeln für den Umgang mit KI mitzugeben. Er steht damit auch nicht allein. In vielen nationalen Regierungen, der EU und internationalen Organisationen wird darüber gebrütet oder bereits konkret geregelt, wie Künstliche Intelligenz an die Leine gelegt werden soll. Unterschieden wird dabei zwischen Verpflichtungen, die dem Plattformanbieter (wie z.B. OpenAI) obliegen und Regeln, die die Anwender – also uns -betreffen. Der DRPR tut also, was in seiner Möglichkeit liegt, und sagt uns verkürzt, dass was sonst gilt, gilt auch im Umgang mit Künstlicher Intelligenz: Sei transparent und wahrhaftig.

Die Transparenz wird durch ein Kennzeichnungsgebot hergestellt, soweit der von KI erstellte Inhalt ungeprüft veröffentlicht wird. Damit ist der Unsinn vom Tisch, jeden mit Hilfe von KI erstellten Inhalt zu kennzeichnen. Diese Forderung wird gelegentlich erhoben und weist in die falsche Richtung. Mit gleichem Recht könnte verlangt werden, jede Nutzung von Quellen und Hilfsmitteln kennzeichnungspflichtig zu machen, etwa so: „Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von Wikipedia und Microsoft Word Autokorrektur“ erstellt. Offensichtlich absurd. Deshalb ist es gut, dass der DRPR an dieser Stelle Klarheit schafft.

Der Wahrhaftigkeit ist geschuldet, keine KI basierte Fake-News zu verbreiten und auch keine Relevanz, etwa durch den Einsatz von Bots, vorzutäuschen. So weit so gut.

Dem DRPR ist natürlich bewusst, dass der Anwender nicht das leisten kann, wozu auch die Plattformbetreiber nicht verpflichtet oder vielleicht auch gar nicht in der Lage sind. Künstliche Intelligenz werkelt in einer Black-Box. Auch Entwickler können nicht nachvollziehen, wie KI zu einem bestimmten Ergebnis kommt, welche Quellen sie dabei benutzt und wie diese verarbeitet werden. Der DRPR beruft sich auf ein Stoßgebet des Deutschen Ethikrats, in dem er kundtut, dass Plattformbetreiber die für die Einhaltung ethischer Standards Verantwortung übernehmen müssen sowie die Funktionsweise und Datenbasis transparent erklären sollen. Auf dieser Basis hätten Kommunikationsverantwortliche die „menschliche Letztentscheidung“. Vertrackt ist nur, dass es sich dabei eben nur um einen Wunschzettel des Ethikrats handelt, die eben keineswegs die Realität abbildet. Wir können also aus Anwenderperspektive 100% transparent und wahrhaftig handeln und verhalten uns ggf. doch unethisch oder rechtswidrig. Das Dilemma besteht und es ist fraglich, ob es je gelöst wird.

Ist das ein Appell, auf den Einsatz von KI in der Kommunikation zu verzichten? Ein klares Nein. Die KI ist da und geht auch nicht mehr weg. Sie zu ignorieren wäre der falsche Ausweg aus dem Dilemma. Der DRPR hat weise festgehalten, die Richtlinie in Ansehung der Dynamik im Bereich der KI-Anwendungen und der Regulierungsdebatten fortzuschreiben. Das wird nötig sein, schon, um einen Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen in Ländern und Anwendungsbereichen zu vermeiden. Bis dahin halten wir uns an die guten Grundsätze von Transparenz und Wahrhaftigkeit und wenn das alle tun, ist die Welt schon ein Stück besser geworden.



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